Silberstreifen am Himmel

Auf besonderen Wunsch der Diözesanleitung führt Oberin Assumpta eine Befragung aller Schwestern des Servitinnen-Konvents durch, ob sie meinetwegen ausschließlich die Mundkommunion akzeptieren würden.

Es erfolgt eine einhellige Zustimmung, die Voraussetzung für meine Berufung als Spiritual und Kirchenrektor. Das Ernennungsdekret vom 24. Mai 1993, von Generalvikar Dr. Simon ausgefertigt, lautet:

»Nach Beratung in der Ordinariatssitzung vom 11. Mai 1993 und mit Zustimmung des Hoch würdigsten Herrn Erzbischofs Friedrich Kardinal Wetter werden Sie mit Wirkung vom 1. September 1993 als Kirchenrektor der Herzogspitalkirche und Spiritual im Servitinnenkloster oberhirtlich angewiesen.«

Im Begleittext heißt es:

»Wir setzen in Sie das Vertrauen, daß Sie diese Aufgabe mit persönlichem Einsatz erfüllen und sich dabei insbesondere auch im Bereich der Liturgie an die geltenden Vorschriften des allgemeinen Kirchenrechts und die in den deutschen Diözesen und in der Erzdiözese München und Freising geltenden Regelungen halten werden. Das bedeutet u. a., daß Sie als Kirchenrektor anderen Zelebranten bezüglich der Kommunionspendung keine Weisungen erteilen, die im Widerspruch zu den geltenden Regelungen stehen, auch wenn Sie sich selbst aus Gewissensgründen nicht in der Lage sehen, den Gläubigen, die es wünschen, die heilige Eucharistie auf die Hand zu reichen.

Wir danken Ihnen für Ihre Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen und wünschen Ihnen dazu Gottes Segen.«